Wahlgräber

Wahlgräber können einzeln, zu zweit oder als größere Familiengrabstätte von bis zu acht zusammenhängenden Grabstellen vergeben werden. Wahlgräber werden von den Angehörigen selbst gestaltet und gepflegt. Es kann je Grabstelle ein Sarg (= Erdbestattung) oder eine Urne bestattet werden. Die Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre. Eine Verlängerung der Liegezeit ist gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr möglich. Die Ortslage kann von den Angehörigen ausgesucht werden. 

 

Einzelgräber

Einzelgräber werden im jeweiligen Reihengrabfeld der Reihe nach vergeben. Es gibt Einzelgräber für Urnen- oder auch für Sargbestattungen. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre, das Nutzungsrecht kann nach Ablauf dieser Zeit nicht verlängert werden. Die Anlage und Pflege der Einzelgräber obliegt den Angehörigen. 

Rasengräber

Rasengräber werden nach der Bestattung vom Friedhofsträger hergerichtet, mit Rasen eingesät und für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren gepflegt. Die Beschaffung der Grabplatte mit einer Größe von circa 30x30 Zentimeter obliegt den Angehörigen.
Folgende Rasengrabarten werden angeboten:
Urnenrasenreihengrab: Hier kann eine Asche beigesetzt werden, die Vergabe erfolgt der Reihe nach, das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Urnenrasenwahlgrab: Diese Gräber werden zumeist als Partnergräber der Reihe nach vergeben, ein Platz für den Partner wird freigehalten, die Nutzungsdauer kann einmalig verlängert werden.
Rasenreihengrab: Hier werden Särge als Erdbestattung unter dem Rasen beigesetzt, die Vergabe erfolgt der Reihe nach, das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. 
Rasenwahlgrab: Diese Gräber werden zumeist als Partnergräber der Reihe nach vergeben, ein Platz für den Partner wird freigehalten, die Nutzungsdauer kann einmalig verlängert werden. 

 

Ruhegarten

In der Gemeinschaftsanlage „Ruhegarten“ können Urnen- oder auch Sargbestattungen erfolgen. Es werden Einzelgrabstätten oder auch Partnergrabstätten vergeben. Jede bestattete Person erhält nach der Bestattung eine eigene Sandsteinsteele, die einzeln oder als Zweiergruppe aufgestellt werden. Die Herrichtung, Bepflanzung und Pflege der Fläche für die gesamte Nutzungsdauer von 30 Jahren obliegt dem Friedhofsträger. Nutzungsrechte an Partnergrabstätten sind im Rahmen der zweiten Bestattung zur Anpassung an die neue Ruhezeit für die gesamte Grabstätte zu verlängern. Nach der Bestattung werden durch die Friedhofsverwaltung Bronzetafeln mit Namen und Daten der Verstorbenen - auf Rechnung für die Angehörigen der verstorbenen Person - bestellt und in die Steelen eingesetzt. Die Sargbestattungen erfolgen im vorderen Bereich am Weg, die Urnenbestattungen im seitlichen und hinteren Bereich der Anlage. Die Gräber werden erst nach erfolgter Bestattung durch den Friedhofsträger mit Stauden bepflanzt. Sie werden nur der Reihe nach vergeben. 

Im Ruhegarten gibt es folgende Grabarten: Urneneinzelgrab, Urnenpartnergrab, Einzelgrab Sargbestattung, Partnergrab Sargbestattung.